Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung

Zerlegung: Nach Schlachtung und Kühlung hat das Produkt drei Zweckbestimmungen:

  • Schlachtkörper, die in verschiedenen Formaten für ihren jeweiligen Zweck, den Markt, abgepackt werden.
  • Ohne Unterbrechung der Kühlkette wird das Fleisch zerkleinert und ausgewählt, entweder für den Vertrieb an verschiedene Betriebe oder zur Weiterverarbeitung zu einem Fertigerzeugnis.

Verarbeitung: Das Fleisch wird weiterverarbeitet und zu einer der 200 Referenzen von Fertigerzeugnissen.

Verpackung: Die Kontrollen von Mängeln beim Aussehen der Produkte erlauben es, das Auftreten von Zwischenfällen rechtzeitig festzustellen und zu vermeiden und so eine hohes Niveau der Präsentation unserer Produkte gegenüber dem Verbraucher sicherzustellen. Sämtliches in Verbindung mit einem implementierten Rückverfolgbarkeitssystem (das von einem bestimmten Enderzeugnis ausgehend ermöglicht, den Ursprungsbetrieb festzustellen) befähigt uns, dem Endverbraucher ein äußerst hohes Niveau der Qualität und Lebensmittelsicherheit zu bieten.